Terms of service
Der Einsatzbereich und der Umgang mit unseren Produkten ("ABS" genannt) ergibt sich aus dem Prospekt und den jedem Gerät beiliegenden Produktinformationen und Gebrauchsvorschriften. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass beim Weiterverkauf der Verbraucher darauf hinzuweisen ist, dass unser Produkt den Lawinen- oder Schneebrettabgang nicht verhindert und die Risiken eines Abgangs durch den Einsatz nicht verändert werden. Dadurch besteht auch mit einem ABS Lawinenairbag in jeder Lawine Lebensgefahr.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Weitergabe oder Weiterveräußung der Produkte seinen Kunden bzw. dem Dritten die nachstehenden Nutzungshinweise weiterzugeben sowie diese zur Einhaltung der Produktinformationen und Gebrauchsvorschriften und zur entsprechenden Weiterverpflichtung Dritter bei Weitergabe des Produktes zu verpflichten.
2. Der Kunde verpflichtet sich, ABS-Geräte aus Sicherheitsgründen nur in ABS-Rucksackmodellen zum Einsatz zu bringen. Die Autorisation ist durch das ABS-Logo auf der Tragemöglichkeit nachgewiesen. Bei Weitergabe oder Weiterveräußerung des Produkts an Dritte muss der Kunde den Dritten ebenfalls entsprechend verpflichten.
3. Der Kunde verpflichtet sich des Weiteren zur Einhaltung folgender Nutzungshinweise und der Weitergabe dieser Verpflichtung an Dritte im Falle der Weitergabe oder Weiterveräußerung des Produktes: ABS-Patronen dürfen ausschließlich nur in ABS-Anstech- und Füllsystemen eingesetzt werden. Bei einem Einsatz in fremden Geräten besteht die Gefahr von Fehlauslösungen. In ABS-Anstech- und Füllsystemen dürfen ausschließlich Original ABS-Patronen eingesetzt werden. Bei einem Einsatz von fremden Patronen besteht die Gefahr von Fehlauslösungen und Systembeschädigungen. Bei Zuwiderhandlungen lehnen wir jegliche Garantie und Produkthaftung für Schäden, die aus einer solchen unsachgemäßen Nutzung resultieren, ab.
4. Jeder, der ein ABS in Gebrauch nimmt, ist zur Einhaltung der Gebrauchsvorschriften verpflichtet. Wird ein ABS weitergegeben, so ist der Empfänger auf die Beachtung dieser Gebrauchsvorschriften zu verpflichten. Wird ein ABS entgegen der Gebrauchsanweisungen gelagert, getragen oder vorbereitet oder eingesetzt, kann die Funktionsfähigkeit des ABS beeinträchtigt werden. ABS haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Nutzung und/oder Lagerung entgegen der Gebrauchsvorschriften beruhen. Unterlässt der Kunde die Weiterverpflichtung eines Dritten hinsichtlich Beachtung und Weiterverpflichtung hinsichtlich der Nutzungshinweise und Gebrauchsvorschriften, so hat der Kunde ABS von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
5. Für die Beschaffenheit, der für das ABS verwendeten Materialien und für die Art der Verarbeitung wurden Richtwerte aus vergleichbaren Anforderungsbereichen zugrunde gelegt. Diese Werte bilden das Anforderungsprofil der von der TÜV Produktservice GmbH vorgenommenen Material- und Funktionsprüfung im Rahmen der GS-Zeichen-Prüfung (Geprüfte Sicherheit) und nach den PSA Richtlinien 89/686 EWG. Gerade in Lawinen können Kräfte und Umstände auftreten, die diese Werte übersteigen. Wir weisen deshalb ausdrücklich daraufhin, dass das ABS in seiner Gesamtheit und in Einzelbereichen (Ballonmaterial, Befestigungsmaterial, Rucksack, Bags etc.) nicht allen möglichen, in Verbindung mit Lawinen auftretenden Belastungen, standhalten kann.
6. Die Hersteller des ABS haften für Material ausschließlich im Rahmen der Werte der Material- und Funktionsprüfung des TÜV Produktservice GmbH. Diese Haftung beschränkt sich ausdrücklich auf unbeschädigte, funktionstüchtige, nicht veränderte und gemäß den Gebrauchsvorschriften angewendete ABS-Geräte, ABS-Gaspatronen und Zubehör. Ist das Produkt mangelhaft, ist uns Gelegenheit zu geben, die von uns gelieferte Ware kostenlos zu ersetzen. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Kunde den Kaufpreis mindern. ABS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ABS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ABS beruhen.
Des weiteren haftet ABS nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ABS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ABS beruhen.
ABS haftet auch für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen.
Im Übrigen ist die Haftung von ABS für Schäden ausgeschlossen, weitergehende Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht. Die gesetzliche Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
Reklamationen oder Mängelrügen müssen unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb 30 Tagen – nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.
Bei langen Lager- oder Einsatzzeiten kann die Funktionstauglichkeit aufgrund von Materialermüdungen eingeschränkt sein. Es besteht die Möglichkeit, die ABS-Geräte durch den Hersteller gegen eine Gebühr überprüfen und ggf. Teile erneuern zu lassen, so dass dann die Funktionstauglichkeit wieder gewährleistet ist. Der Kunde verpflichtet sich, dies ausdrücklich in seinen Verkaufsunterlagen und ggf. AGB's aufzunehmen und bei Weitergabe des ABS für eine entsprechende Weiterverpflichtung Dritter zu sorgen.
7. Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten freibleibend. Verkauf, Lieferung, Abpackungen und Leistung erfolgen ausschließlich zu unseren Bedingungen. Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden oder die Bedingung des Bestellers bestimmen, dass abweichende Bedingungen des Lieferanten nicht oder nur nach schriftlicher Anerkenntnis gelten sollen. Unsere Bedingungen werden vom Kunden mit der Bestellung anerkannt und entgegenstehende Bedingungen fallen gelassen. Lieferverträge, Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden der mit unseren Bestellern getroffenen Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Aus offensichtlichen Irrtümern etwaiger Abweichungen im Katalog und Abbildungen, Schreib- und Rechenfehlern kann der Besteller keine Ansprüche gegen uns herleiten.
Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn nichts Abweichendes mit dem Kunden schriftlich vereinbart wird.
Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung der Ware an den Kunden die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. 8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages sowie aller unserer Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung des Schecks oder Wechsels) bleiben die von uns gelieferten Waren unser Eigentum; dies gilt auch im Falle von deren Be- und Verarbeitung, deren Vermischung und Vermengung mit anderen Waren gemäß nachstehenden Regelungen. Der Besteller ist nicht berechtigt, die von uns gelieferten Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Besteller ist verpflichtet, uns im Falle einer Pfändung der noch in unserem Eigentum stehenden Waren oder der uns abgetretenen Forderungen gegen seine Abnehmer sofort zu benachrichtigen und die Kosten eines evtl. Interventionsprozesses vorzuschießen; er hat diese Kosten endgültig zu tragen wenn der Prozessgegner sie nicht erstattet.
Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags (einschl. MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs – oder Insolvenzverfahren gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitungen entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschl. MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn Prozent übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Der Kunde kann die Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen geltend machen.
9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die Parteien die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung alsbald durch eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, welche dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB wird abbedungen. Mündliche Abreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
10. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München. Erfüllungsort für etwaige Nacherfüllungen ist ebenfalls München.
11. Bei Lieferungen in die Schweiz kommt der Kaufvertrag zwischen dem Käufer und der
MeinEinkauf AG, St. Gallen (CHE-331.561.017 MWST) zustande. Diese übernimmt auch
die Verzollung, Rechnungsstellung und Zustellung in der Schweiz. Dieser Service ist im
Kaufpreis und den ggfs. berechneten Versandkosten enthalten. Um einen reibungslosen
Versand zu gewährleisten, ist die MeinEinkauf GmbH in DE-Konstanz (DE285677365) in
die Handelskette eingebunden. Hierdurch entstehen dem Käufer keine weiteren Kosten.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für den Vertrag gelten ausschließlich unsere AGBs; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden.