ABS Sicherheitsstandards

Was haben Klettergurte und Lawinen-Airbag-Systeme gemeinsam?

Klettergurte und Lawinen-Airbag-Systeme sind beides persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und fallen deshalb in der EU unter die PSA-Verordnung. PSA der Kategorien zwei und drei müssen einer unabhängigen Baumusterprüfung unterzogen werden. Wichtigste Grundlage für die Baumusterprüfung ist die Norm, in der die Regeln der Technik festgeschrieben sind. Die wichtigsten Anforderungen der Norm EN 16716 für Lawinen-Airbag-Systeme sind im Filmbeitrag dargestellt und im Knowledge Base Artikel zusammengefasst.

Funktionszeit und Temperaturbereich
Nach mindestens 24 Stunden lang bei -30 °C muss das Lawinen-Airbag-System ohne externe Unterstützung (z.B. Stromversorgung, Druckunterstützung) die Anforderungen an Aktivierung und Aufblasen erfüllen.

Innerhalb des vom Hersteller angegebenen Temperaturbereichs oder zwischen -30 °C und +50 °C (je nachdem, welcher Wert höher ist) dürfen keine Schäden am Lawinen-Airbag-System auftreten und es muss die Anforderungen an Auslösung und das Aufblasen erfüllen.

Elektrisch betriebene Lawinen-Airbag-Systeme müssen anzeigen, wenn die Batterie eine geringe Restbetriebsdauer erreicht. Ab Erreichen dieses Zustandes müssen die Lawinen-Airbag-Systeme noch mindestens 6 Stunden ausgelöst werden können.

Anzahl Auslösungen
Das Lawinen-Airbag-System muss die doppelte Anzahl an Auslösungen standhalten, die vom Hersteller als Nennanzahl an Auslösungen angegeben ist. Die Nennanzahl an Auslösungen muss mindestens 20 sein.

Druckprüfung
Alle Bauteile des Airbagsystems, die bei vollständigem Aufblasen unter Druck stehen, müssen mindestens 30 Minuten lang dem Betriebsdruck plus 0,1 bar ohne Beschädigungen standhalten.

Stoßprüfung des Airbags
Das vollständig aufgeblasene Lawinen-Airbag-System ist so auf eine harte, ebene und glatte Oberfläche zu platzieren, dass der Airbag die Oberfläche berührt.

Auf den Mittelpunkt des vollständig aufgeblasenen Airbags ist eine Aufprallprüfung mit einem zylindrischen Stahlgewicht von 10 kg mit einem Durchmesser von 120 mm und einem Kantenradius von 1 mm durchzuführen, das aus einer Höhe von 2 m senkrecht fallen gelassen wird. Der Airbag muss die Prüfung unbeschädigt überstehen und der Anforderung an das Mindestvolumen von 150 l entsprechen.

Prüfung des Tragesystems
Das Lawinen-Airbag-System ist an einem Prüftorso nach EN 12277 (einschließlich Beinschlaufen) nach Herstellerangaben anzulegen. Der Schultergurt entgegen der Belastungsrichtung ist zu lösen. Auf den Prüftorso ist eine Kraft von 3 kN für 1 min aufzubringen, wobei der vollständig aufgeblasene Airbag wie in Abbildung 2 dargestellt zu halten ist.

Die Prüfanordnung ist je nach Airbag-Typ unterschiedlich:

Prüfung der Abziehfestigkeit
Ein Verrutschen des Tragesystems vom Lawinen-Airbag-System über dem Kopf des Benutzers muss verhindert werden. Wenn eine Beinschlaufe oder Weste verwendet wird, muss diese einer Last von 800 N für mindestens 1 min standhalten. Die Beinschlaufe oder Weste dürfen nicht reißen, und die Verschlüsse dürfen sich um maximal 20 mm verschieben.

Alternative Systeme, die verhindern, dass das Tragesystem über den Kopf des Benutzers rutscht, sind in gleicher Weise zu prüfen.

Kennzeichnung
Folgende Kennzeichnungen sind verpflichtend am Produkt anzubringen:

  • Hersteller oder bevollmächtigten EU-Repräsentant;
  • Die Nummer dieser Europäischen Norm;
  • Typenbezeichnung
  • Herstellungsjahr
  • Sicherheitsempfehlungen für die Verwendung (z. B. Faltanweisung, Reißverschlussbedienung);
  • Verweis auf die Gebrauchsanleitung

 

Quelle: EN 16716:2017. Bergsteigerausrüstung. Lawinen-Airbag-Systeme. Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren. Die Norm ist aktuell in der Überarbeitung und einiger Inhalte u. Werte werden aktualisiert.