Garantie-verlängerung
Im Rahmen der ABS-Garantie werden mangelhafte Teile unentgeltlich instand gesetzt oder ausgetauscht, beschränkt auf Schäden durch Produktions-oder Materialfehler. Ausgenommen sind Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung und natürlichen Verschleiß hervorgerufen werden. Eine weitergehende Garantie bei Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Durchgeführte Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht, noch beginnt damit eine neue Garantiezeit.